Effizienz & Technik


Fritz Vahrenholt: Die Energiewende wird unbezahlbar

Der forcierte Ausbau der Windenergie geht einzig und allein auf das Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG), also verdeckte Subventionen, zurück. Anlagenbetreiber erhalten fest definierte Vergütungen, die von der Allgemeinheit bezahlt werden. Kein privates Unternehmen würde sich sonst auf diese Investitionen einlassen. Besonders grotesk: die Vergütungssätze sind dort besonders hoch, wo die Standortbedingungen besonders schlecht sind. Je weniger Wind, desto höher die Subvention. Das EEG fördert krasse Misswirtschaft. Die Fehlanreize befördern Landschaftszerstörung und vernichten volkswirtschaftliche Werte. Alternativlos sind Windkraftanlagen allemal – insofern, als sie keine Alternative bieten.

Der forcierte Ausbau der Windenergie geht einzig und allein auf das Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG), also verdeckte Subventionen, zurück. Anlagenbetreiber erhalten fest definierte Vergütungen, die von der Allgemeinheit bezahlt werden. Kein privates Unternehmen würde sich sonst auf diese Investitionen einlassen. Besonders grotesk: die Vergütungssätze sind dort besonders hoch, wo die Standortbedingungen besonders schlecht sind. Je weniger Wind, desto höher die Subvention. Das EEG fördert krasse Misswirtschaft. Die Fehlanreize befördern Landschaftszerstörung und vernichten volkswirtschaftliche Werte. Quelle: www.vernunftkraft.de

Wind- und Solarenergie kostet immer mehr:

  • Der Ausbau von Wind- und Solaranlagen führt immer öfter dazu, dass bei starkem Wind oder Sonneneinstrahlung mehr Strom produziert wird, als benötigt. Dadurch sinken die Strompreise gegen Null; dennoch erhalten die Windanlagenbetreiber 7,35 ct/kwh an garantierter Einspeisevergütung. Solaranlagenbetreiber sogar 11-13 ct/kwh (Quelle: Einspeisevergütung 2024 – Informationen zur Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen, 14.10.23)
  • Der Bundeshaushalt muss aus Mitteln der Steuerzahler die Differenz ausgleichen. Für 2024 waren hierfür 10,6 Mrd € geplant, aber schon Anfang 24 musste der Topf um ca. 7,8 Mrd € erhöht werden. Das Verschieben der Milliardenschulden in den Transformationsfonds erklärte das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig.
  • Die Kosten für den „wertlosen Überschußstrom“ werden sich auf Grund des weiteren Zubaus Jahr für Jahr weiter erhöhen, solange das Erneuerbaren Energie Gesetz mit dem auf 20 Jahre garantierten Festpreis für die Einspeisung von Energie nicht geändert wird.
  • Ist zu viel Wind- und Solarstrom im Netz, sinkt der Preis gen Null und die Rechnung wird an den Staat durchgereicht und das mit steigender Tendenz mit jeder weiteren gebauten Anlage.
  • Werden Windräder abgestellt, weil zu viel Strom im Netz ist, muss laut dem Erneuerbaren Energie Gesetz dieser unproduzierte Strom trotzdem bezahlt werden (2022 ca. 1 Mrd. €)
  • Alle Netzanpassungsmaßnahmen zur Frequenzstabilisierung beliefen sich 2022 auf 4,2 Mrd., die von den Kunden bezahlt wurden.
  • Bis 2045 wird der Ausbau der Hochspannungsleitungen 300 Mrd., die Verteilnetze in den Städten 150 Mrd. Euro kosten. Sichtbar an der Preiserhöhung der Netznutzungsgebühr ab 1.1.24 von 3,12 ct/kwh auf 6,43 ct/kwh.
  • In Bayern werden Windkraftwerke, die nur auf eine Windgüte von 50 % kommen, mit 11,4 ct/kwh subventioniert.

 

Quelle: klimanachrichten.de/2024/02/08/fritz-Vahrenholt-die-energiewende-wird-unbezahlbar

 

 

Aktuelle Probleme der Wirtschaftlichkeit und des Rückbaus, sowie eine Zukunftsvision

www.mdr.de/wissen

 


Windhöffigkeit des gebietes

Artikel folgt zeitnah

 


Reparatur bei Defekt auf dem Hochbühl möglich?

Blitzschlag, Sturmschäden und Brände sind keine Seltenheit bei Windrädern. Im Laufe der Jahre wird es vermutlich immer wieder mal Reparaturbedarf geben. Wenn nach Blitzschlag zum Beispiel ein Rotorblatt gewechselt werden muss, ist es notwendig wieder einen Kran, Schwerlaster, etc. an den Standort zu bringen. Die extra für die Errichtung der WKA gebaute Straße, muss jedoch direkt nach Aufstellung der Windräder wieder zurückgebaut werden. Ist denn eine Reparatur dann überhaupt möglich?