Flora & Fauna


Flächenversiegelung

Um einer einzigen Anlage einen sicheren Stand zu ermöglichen, muss ein Fundament aus 1300 -2000 m³ Stahlbeton ins Erdreich gegossen werden. In der Grube die dafür ausgehoben werden muss – ca. 40 m tief, könnte man rund 150 Autos vom Kleinwagen verscharren. Ein Fundament mit 1400 m³ wiegt mit ca. 3500 t soviel wie 3500 Autos des gleichen Typs und erstreckt sich in einem Radius von ca. 20 m um den Anlagenmast herum.

 

Die Bodenqualität leidet darunter. Die Versiegelung stört den natürlichen Wasserhaushalt – der oberflächliche Abfluss wird gesteigert und die Grundwasserspende verringert. Da bei punktueller Versickerung des Niederschlags weniger Nähr- und Schadstoffe im Boden gefiltert werden können, steigen Grundwasserbelastung und (Schad-)Stoffkonzentration. Trinkwassermangel, vermehrte Dürreschäden und stärkere Hochwasser werden gefördert.

 

Durch die Tiefe des Fundaments bis in die wasserführenden Gesteinsschichten, werden bei Betrieb der Anlagen  Vibrationen und Erschütterung übertragen und führen zu Versickerung oder Verschiebungen der Wasseradern.

Der Rückbau des Fundaments ist praktisch unmöglich. Der Beton wird für Jahrhunderte in der Erde verbleiben und eine komplette Renaturierung vor allem im Wald ist unmöglich.

 

Wenn man bedenkt, dass direkt vor dem Hochbühl ein Wasserschutzgebiet ist und rundum für Owingen, Höllwangen und Brachenreute Quellen liegen, die für die Frischwasserversorgung wichtig sind, ist der Bau dieser WKAs bedenklich.

 


Änderung des Mikroklimas, Austrocknung durch Verwirbelung

Windkrafträder führen zu einem Anstieg der lokalen Temperaturen und beeinflussen das Mikroklima. Zu diesem Schluss kommen die Ingenieure Lee M. Miller und David W. Keith, von der Harvard Universität (2018).
Quelle: www.agrarheute.com

 

Normalerweise ist die Luft unmittelbar über dem Boden frühmorgens kalt. Sie ist schwerer als die warme Luft oberhalb. Das Windrad schaufelt die Schichten um und durchmischt sie. Deshalb kommt es an der Bodenoberfläche zum Temperaturanstieg.
Quelle: www.swr.de/wissen/

Im Wald würde dies ebenfalls zum Temperaturanstieg und zur Austrocknung und Bodenverödung führen. Das Ökosystem Wald wird massiv gestört. Gerade der Hochbühl hat eine wichtige Funktion. Er gehört zum Land-Seewind-System der lokalen Ausgleichsströmung. Aufgrund der umgebenden Höhenzüge, die den Überlinger See einrahmen, bildet sich darüber hinaus ein gewisses nächtliches Kaltluftbecken aus, dass nur in Wassernähe vom See aufgewärmt wird. Dieser Landschaft wird eine besondere klimatische Regenerations- und Schutzfunktion zugesprochen in Bezug auf Temperatur- und Luftaustausch: Frischluft- / Kaltluftproduktion sowie Abflussflächen für Frisch- & Kaltluft. Kann er dies weiterhin leisten?


Quelle: Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaft Owingen-Sipplingen-Überlingen April 1998 / Seite 31/32

 

Alarmierende Studien zeigen: Windräder könnten den Klimawandel verstärken und Dürren auslösen. Dies bestätigt die Helmholtz-Klima-Initiative in ihrem jährlich erstellten Dürremonitor. Hier zeigt sich die auffallende Übereinstimmung von besonders trockenen Stellen auf der Landkarte mit der regionalen Verteilung der Windkraftnutzung


Quelle: https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de

 


Eingriff in das Sielmann-Biosphärenreservat – gefährdung vieler Großvögel und anderer tierarten

In unmittelbarer Nähe zu den möglichen Standorten der Windindustrieanlagen hat die Sielmannstifung in mittlerweile jahrzehntelanger Bemühung einen Biotopenverbund mit 5 Weihern in mühevollster Kleinstarbeit ins Leben gerufen.

  • Auf dem Hochbühl brüten Rotmilane und Bussarde
  • Waldrappen, Gänse und Störche überfliegen regelmäßig das Gebiet auf der Durchreise oder der Suche nach Futter
  • Seit über 15 Jahren hat man rund um Billafingen den Rotmilan geschützt und einen Bestand gesichert
  • Der Bergrücken mit dem Tal Andelshofen, Bambergen-Owingen-Stockach ist Durchflugsgebiet für die Zugvögel des Nordens, die hier, auch teilweise im Andelshofer Weiher, den Winter verbringen.
  • Im Rahmen des grenzübergreifenden Interreg-Projekts „Kleingewässer für die Bodenseeregion“ wurde im Frühjahr 2017 in Zusammenarbeit mit dem Umweltzentrum Stockach ein Weiher östlich von Stockach-Hoppetenzell angelegt.
  • Gemeinsam mit der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg und der Gemeinde Steißlingen wurde das Feuchtbiotop Blänke bei Steißlingen angelegt.
  • Laut Bericht fand der Biologe der Sielman Stifung Dr. Jörg Müller den streng geschützten Europäischen Laubfrosch (Hyla arborea) Quelle: www.sielmann-stiftung.de
  • Lebensraum des Kurzschwänzigen Bläulings (Cupido argiades). Dieser Tagfalter besitzt laut Roter Liste aktuell den Vorwarnliste-Status.
  • Dieser ganze Biotopverbund lebt und bedarf des besonderen Schutzes.

DER WALDRapp – ein millionenprojekt der EU steht auf dem Spiel

Mit millionenschwerer Unterstützung des Bundes und der EU wurde eine Waldrapp-Population in Hödingen groß gezogen. Die Brutplätze warten auf die Rückkehr aus dem Winterquartier. In den letzten Jahren flogen die Großvögel zur Futtersuche öfter ins Hinterland, Richtung Salem und Frickingen. Die Flugrouten führen über den Hochbühl.

 


Ziele des Natur- und Artenschutzes gefährdet

Jedes Jahr fallen in Deutschland rund 250.000 Fledermäuse und tausende Greifvögel den Windenergieanlagen zum Opfer. Das gilt besonders im Wald. Vielerorts gefährdet der Ausbau von Windenergie die Ziele des Natur- und Artenschutzes, zu denen sich Deutschland mit der „Strategie zur Biologischen Vielfalt“ verpflichtet hat.
Zerschneidungseffekte des Waldes führen zu einer Verschlechterung der gesamten Habitatqualität.


Wichtigste Forderungen:

  • Wälder und Waldränder sind unverzichtbare Lebensräume für Wildtiere, in unserer ohnehin intensiv genutzten Kulturlandschaft. Sie sind aus Gründen des Arten- und Naturschutzes frei von Windenergieanlagen zu halten.
  • Die Betreiber von Windenergieanlagen müssen sicherstellen, dass Naturschutzziele der Windenergienutzung nicht entgegenstehen. Es gilt das Vorsorgeprinzip: Im Zweifel für den Natur- und Artenschutz.
  • Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es u.a. verboten, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu töten. Für Windkraftanlagen sind keine Ausnahmegenehmigungen vom Tötungsverbot mehr zu erteilen.

Quelle: www.deutschewildtierstiftung.de