Mensch & Gesundheit


Infraschall

Was ist Infraschall?
Infraschall wird in der Akustik als der Teil des Schallspektrums bezeichnet, der vom menschlichen Ohr nicht mehr wahrgenommen werden kann. Er umfasst den Frequenzbereich von etwa 0,001 bis 20 Hertz.
Aufgrund seiner großen Wellenlängen wird Infraschall kaum von der Luft oder dem Boden gedämpft und auch nicht durch Hindernisse wie Felsen, Schutzwälle, Bäume oder Gebäude abgeschirmt – er breitet sich nahezu verlustfrei aus, sodass ein wesentliches Gesundheitsrisiko auch innerhalb von Gebäuden besteht. 

 

Besonderheiten des Infraschalls, ausgehend von WEAs
1. Nicht Infraschall per se, sondern Infraschall aus (aktiven) Windanlagen ist ein Gesundheitsrisiko. Es geht von den periodischen, abrupten Veränderungen der Druckpeaks aus, die bei der Passage der Flügel vor dem Mast entstehen.
Als unstrukturiertes Rauschen wie bei der Meeres Brandung oder Autofahren mit offenem Fenster ist Infraschall weniger oder kaum gesundheitsgefährdend. Hierzu ein Beitrag des ZDF.

2. Infraschall wird grundsätzlich im Unterbewusstsein wahrgenommen. Behördlich vorgegebene Wahrnehmungsschwellen sind dafür unzutreffend, da sie am Hören orientiert sind.
3. Die Reichweite von Infraschall aus WEA in Luft ist für 10 Kilometer nachgewiesen. Sie steigt mit der Anlagengröße und wird von räumlichen und meteorologischen Gegebenheiten modifiziert.
4. Durch chronische Einwirkung wird die gesundheitsschädigende Wirkung erheblich verstärkt.
Quelle: www.vernunftkraft.de

 

Zu befürchtende Gefahren durch Infraschall der WEAs
Erschöpfung, Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Atemnot, Depressionen, Rhythmusstörungen, Übelkeit, Tinnitus, Schwindel, Ohrenschmerzen, Seh- und Hörstörungen, Vibrationen, Erschütterungen, ein Unsicherheitsgefühl und etliche andere wurden schon vielfach von Bewohnern in der Nähe von WEAs beschrieben.
Quelle: www.aerzteblatt.de

 

Dänemark hat den weiteren Bau von Windkraftanlagen erstmal ausgesetzt, bis die gesundheitlichen Auswirkungen von Infraschall auf die Gesundheit wissenschaftlich besser erforscht sind.

 

Quelle: www.bundestag.de

 

www.arbeitsgruppe-infraschall-uni-mainz.de


Bisphenol A und Carbonfasern – Lungengängig und hochgiftig

Man sieht die Erosionsschäden an einem Rotorblatt. Diese Erosion setzt ca. nach einem 1/2 Jahr Betriebsdauer ein. Die Rotorblätter einer Anlage sind aus Carbonverbundmaterial sowie innen und aussen mit Epoxidharz bestrichen. Dieser besteht zu über 50% aus Bisphenol A: Diese chemische Verbindung wurde von der EU als sehr besorgniserregend (giftig) eingestuft, erneut bestätigt am 9.3.2023.

Die sich durch besagte Erosion lösenden Nanopartikel fliegen bis zu 100 km weit und sind lungengängig sowie krebserregend. Bisphenol A kann zudem gravierend auf den Hormonhaushalt einwirken.

 

Das Windrad auf dem Bild ist ca. 2-3 Jahre alt.


Schattenwurf & Stroboskop-effekt

Am 8. Juli 2021 erging in der südfranzösischen Stadt Toulouse ein Urteil, das den durch Windkraftanlagen verursachten Beschwerden bei Anwohnern Rechnung trägt:
Der „Cour d’appel“, ein französisches Berufungsgericht, hat  eine obergerichtliche Entscheidung getroffen und ein Urteil des „Tribunal de Grande Instance“ aufgehoben. Es hat damit den Klägern, die in der Nähe von sechs Windenergieanlagen wohnen, Recht gegeben und festgestellt, dass der Betrieb der Anlagen in einer Entfernung von 700 m bis 1.300 m zu Veränderungen des Gesundheitszustandes geführt hat. Das Gericht hat die als typisch geltenden Symptome festgestellt: Kopfschmerzen, schmerzhafter Druck auf den Ohren, Schwindel, Müdigkeit, Herzrasen, Tinnitus, Übelkeit, Nasenbluten und Schlafstörungen. Das Berufungsgericht hat nach entsprechender Überprüfung in seinem Urteil ausgeführt, dass die Kläger unter dem auf tieffrequenten Schall und auf Infraschall zurückzuführenden sog. Windturbinensyndrom leiden. Es hat ihnen einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 128.000 € zugesprochen.

Quelle: www.vernunftkraft.de

 

Appell aus Toulouse

Die Schattenlänge, die ein Windrad wirft, ist abhängig von der Höhe des Sonnenstandes, von der Position des Windrades, von der Gesamthöhe der Anlage sowie vom Gelände. Lange Schatten treten morgens und abends auf. Ein 200 Meter hohes Windrad auf einer horizontalen Fläche kann einen Schatten von maximal 1.400 Metern werfen.

Der Schattenwurf durch Windenergieanlagen auf (bestehende) Wohnhäuser sollte jeweils nicht mehr als 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag betragen. Von einer erheblichen Belästigung des Menschen ist auszugehen, wenn unter Berücksichtigung der Beiträge aller einwirkenden Windenergieanlagen der tägliche oder der jährliche Immissionsrichtwert überschritten ist. Quelle: www.lubw.baden-wuerttemberg.de

Erläuterungen zu einer Schattenwurfsimulation
Die Berechnungen beziehen sich auf eine Anlagenhöhe von 200 m. Die Anlagen in Owingen werden ca. 300 m hoch und stehen zusätzlich auf einem ca. 200 m hohen Berg!

 

Schattenwurf live


Eiswurf

Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt, bei Schneefall oder Eisregen können sich auf den Rotorblättern des Windrades Eisschichten bilden, die sich lösen und je nach Ausmaß der Größe der Rotorblätter mehr oder weniger weit geschleudert werden.


Hier ein live Video nach einem Eisabwurf von einer 11 Jahre alten Anlage.


Als Sicherheitsmaßnahmen sollen sich die Anlagen bei Eisansatz automatisch abschalten oder sie sind mit Rotorblattheizungen ausgestattet. (Wikipedia 24.2.2024)


Als Sicherheitsabstand wird die 1,5-fache Summe aus Turmhöhe und Rotordurchmesser empfohlen.
Diese Empfehlungen bezogen sich auf  die bisherigen Anlagen, die laut Windatlas (25.2.2024)  bisher bei Höhen zwischen 54-160 m (einige wenige) rangieren. Was bei knapp 300 m hohen Anlagen geschieht … bleibt „abzuwarten“, zumal die Rotorblattdurchmesser von einer 170 m hohen Anlage  > als 150 m sind, bei knapp 300 m entsprechend deutlich länger. Dies bedeutet, dass der Abstand zu Wohngebäuden von 600 m zu gering ist.

 

Quelle: windfakten.at

 

 

Eisabwurf

Die Gefahr von Eisabwurf besteht dann, wenn die Anlage sich nur ganz langsam dreht oder stillsteht. (Man spricht hier von einer „trudelnden“ Anlage.) Diese Gefahr droht insbesondere bei Tauwetter. Dann erwärmt sich das Rotorblatt, gibt Energie an seinen „Eispanzer“ ab, das Eis beginnt an der Grenzschicht zu tauen, haftet nicht mehr fest und kann abfallen. Wenn es dann auch noch windig ist, kann der Wind die sich ablösenden Eisbrocken ein Stück weit vom Windrad wegtragen.

Quelle: kiefheim.de

Dazu zählt es etwa “Wegsperrungen bzw. Wegverlegungen im Umfeld von Windkraftanlagen” oder “die Aufstellung von besonderen Schildern
mit warnendem Blinklicht, welches bei Wetterlagen aktiviert wird, bei denen Gefährdungen
auftreten können.” Im Regelfall seien solche Maßnahmen jedoch nicht erforderlich.
Eisbildungen auf Rotorblättern sind für den Wanderer kaum erkennbar, das gilt besonders für klares Eis, das vom Boden aus schlecht zu sehen ist.


Mit der zunehmenden Industrialisierung der Landschaft durch mittlerweile rund 26.000 Windkraftanlagen werden Sperrungen von Wanderwegen und Straßen und Wegverlegungen immer wahrscheinlicher, weil die Betreiber und Grundstückseigentümer ihrer Haftungspflicht nur auf diese Weise sicher entgehen können, denn Hinweisschilder könnten entfernt werden.


Lärmbelästigung

Von Windkraftanlagen gehen Betriebsgeräusche aus. Abhängig von der Windstärke erzeugen vor allem Luftverwirbelungen an den Rotorblättern, aber auch Getriebe und Generator der Anlage Geräusche. Jede Windenergieanlage muss nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden und nach der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) beurteilt werden. Eine Anlage mit 140 m Höhe und Rotordurchmesser von 120 m erzeugt direkt einen Schalldruckpegel von 105 db (vergleichbar Presslufthammer / Kreissäge).

 

Zum Schutz der Bevölkerung gibt es Immissionsrichtwerte (gelten außerhalb von Gebäuden): z.B. in Dorfgebieten und Mischgebieten tags 60 db / nachts 45 db, in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten gilt tags 45 db und nachts 35 db. Kurzzeitige Geräuschspitzen / Überschreitungen sind zulässig: tags um nicht mehr als 30 db und nachts nicht mehr als 20 dB.

Quelle: wind-energie.de

Weiter lesen: Geräuschwirkungen von Windenergieanlagen


Lärmsensible Menschen nehmen diese hörbaren Geräusche oft als Rauschen, Dröhnen, Brummen oder Wummern war, welche als gleichmäßig oder auch als intervallartig / pulsierend beschrieben werden.

Quelle: umweltbundesamt.de


Die Betroffenen geraten dadurch in Stress und zeigen körperliche und seelische Beschwerden: reduzierte Leistungs- und Arbeitsfähigkeit, Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Nervosität, Angespanntheit, Gereiztheit und es gibt Ein- und Durchschlafstörungen.


Eine Studie am Windpark Wilstedt beschäftigte sich mit diesem Thema. 25 Prozent der befragten Personen wurden als mittelstark belästigt eingeordnet (diese gaben an sich mittelstark bis sehr belästigt zu fühlen ohne Symptome) und ca. 9,9 Prozent als stark belästigt (Personen mit zusätzlichen Symptomen). Interessant in dieser Studie ist, dass die Beschwerden nachts und in den frühen Morgenstunden am stärksten sind. Es gibt einen Zusammenhang zwischen Windgeschwindigkeit und Belästigungshäufigkeit. Am häufigsten traten die Belästigungen bei Westwind, bei feuchtem Wetter und Frost auf. Auch in Owingen ist die lokale Hauptwindrichtung westlich und die möglichen Windkrafträder würden sich wie im Beispiel Wilstedt westlich vom Ort befinden. Vernunftkraft.de übt zurecht Kritik an dieser Studie in mehreren Punkten. Einer davon ist, dass sich Wilstedt 2,4 km weit weg von den Windrädern befindet deutlich weiter, als die üblichen Entfernungen von 600 bis1000 m. Bekanntlich nimmt der Hörschall mit zunehmender Entfernung ab!


Wie verhält es sich mit der Schallausbreitung in unserer Hügellandschaft und 300 m hohen anlagen?


Interessante Artikel:
Spiegel.de / WHO Bericht, Lärm von Windturbinen kann krank machen (2018)
Fokus.de / Klagen gegen Betreiber: Anwohner leiden an Kopfschmerzen und Müdigkeit: Können Windräder krank machen? (2019)